Nachträglich geprüft - vorzeitig in Rente
Tipps vom Rentenberater Siegfried Sommer zur Schwerbehinderung
hs. Vorzeitig und ohne Abschläge Altersrente beziehen können die sogenannten besonders langjährig Versicherten. Sie haben mindestens eine „Wartezeit“ von 45 Jahren erfüllt, also solange Beiträge einbezahlt oder berücksichtigungsfähige Zeiten für Kindererziehung oder Arbeitslosigkeit nachgewiesen. Wer nur 35 Jahre Wartezeit erfüllt, erhält aber auch die vorzeitige abschlagsfreie Rente. Voraussetzung: Er ist schwerbehindert, also behindert zu mindestens 50 Prozent. Nun kamen schon etliche Mandanten zu mir, deren Behinderung auf 30 oder 40 Prozent festgelegt wurde. In solchen Fällen lohnt es sich, den Behinderungsgrad überprüfen zu lassen, auch rückwirkend. Denn es bestehen durchaus Chancen, ihn auf 50 Prozent anzuheben. Dafür können einige Schritte wie etwa ein Erhöhungsantrag nötig sein.
Aber die Mühe lohnt sich. Zuletzt erhielt einer meiner Mandanten eine Nachzahlung von rund 20.000 €. Denn wir konnten seinen Behinderungsgrad auf 50 Prozent erhöhen, und zwar rückwirkend ab April 2002.
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