Ausgabe vom 04. Juli 2015 - Expertenrat

Rechtzeitig – selbstbestimmt – vorsorgen

hs. Ein Mann mittleren Alters ist oft zerstreut, verwechselt die Worte und vergisst lästige Anweisungen sofort. Seine Frau trägt es mit Humor: „Wenn Du mal dement werden solltest, fällt es jedenfalls keinem mehr auf.“
Doch wie kann der Ehemann vorsorgen für den Fall, dass er tatsächlich seine Geschäftsfähigkeit verliert? Er kann vorher schriftlich festlegen, wer ihn notfalls vertreten soll. Denn Ehepartner und Kinder sind dazu
nicht automatisch berechtigt. Sie brauchen dafür verschiedene Vollmachten und Verfügungen. Diese lassen sich hinterlegen bei Einrichtungen wie der Deutschen Vorsorgedatenbank. Man erhält eine kleine Kunststoffkarte und trägt sie stets bei sich. Auf ihr sehen die Behörden und Ärzte, wo alle Anweisungen abzurufen sind. Die hinterlegten Papiere werden auch regelmäßig überprüft, ob sie der neuesten Rechtslage entsprechen. Marion Busch als Generationenberatin gibt zu diesen Fragen keine Rechtsberatung. Die Partnerin der Deutschen Vorsorgedatenbank hält aber einstündige kostenlose Vorträge in Ulm. Und sie begleitet Menschen bei dem Thema, das wir allzu gerne vor uns herschieben.

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