Altersrente mit 63 Jahren durch freiwillige Beiträge
Tipps von Rentenberater Siegfried Sommer
hs. Wer mit 63 abschlagsfrei in Rente gehen will, muss eine Wartezeit von 45 Jahren erfüllt haben. Zu dieser Wartezeit gehören unter anderem die Jahre und Monate, in denen Pflichtbeiträge bezahlt oder Kinder bis zum 10. Lebensjahr erzogen wurden. Auch Arbeitslosigkeit bis zum 61. Lebensjahr wird hinzugerechnet. Manche Personengruppen können unter Umständen durch freiwillige Rentenbeiträge diejenigen Wartezei
ten „auffüllen“, welche ihnen noch zur Rente ab 63 fehlen:
- Arbeitslose ab 61 Jahren. Denn Arbeitslose dürfen eine geringfügige Beschäftigung mit einem Verdienst von bis zu monatlich 165 € ausüben und davon freiwillig Rentenversicherungsbeiträge abführen.
- Handwerker, Selbständige und Hausfrauen mit mehr als 10 Erziehungsjahren. Voraussetzung ist stets, dass 18 Jahre lang Pflichtbeiträge bezahlt wurden