Ausgabe vom 14. September 2024 - Expertenrat

Rückabwicklung von Lebensversicherungen

Marlies Gampper

mg. Haben Sie auch Lebens-Versicherungen abgeschlossen zwischen 1991  und 2007, die stillgelegt, bereits ausgezahlt oder für Sie nicht mehr rentabel sind?
Dann lasse ich für Sie gerne überprüfen, ob zusätzlich zur Kündigung noch eine Rückabwicklung möglich ist.

Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen eröffnen neue Chancen
Lebensversicherungen, die in diesem Zeitraum abgeschlossen wurden, sind oft von ungenauen oder gar fehlerhaften Widerrufsbelehrungen betroffen. Dies bietet eine seltene Gelegenheit: Versicherungsnehmer, die ihren Vertrag damals gekündigt oder bereits ausgezahlt bekommen haben, können möglicherweise noch eine Rückabwicklung erreichen.

Dabei werden nicht nur die bereits gezahlten Beiträge erstattet, sondern oft auch Zinsen nachträglich ausgezahlt – was zu einem erheblich höheren Betrag führen kann als bei der regulären Kündigung.

Riesterverträge: Auch eine Kündigung möglich
Ein weiteres Thema sind Riester-Verträge, die viele Sparer als Altersvorsorge abgeschlossen haben. Auch hier ist in bestimmten Fällen eine Kündigung möglich

Prüfen lassen lohnt sich!
Wer unsicher ist, ob seine alte Lebensversicherung oder Riester-Rente für eine Rückabwicklung infrage kommt, kann dies von einem spezialisierten Anwalt oder Experten überprüfen lassen.

Das ist vor allem dann sinnvoll, wenn der Vertrag zwischen 1991 und 2007 abgeschlossen wurde. Selbst wenn der Vertrag bereits Jahre zurückliegt, gibt es Möglichkeiten, von der fehlerhaften Belehrung zu profitieren.

Viele Menschen haben das Potenzial ihrer alten Verträge noch nicht erkannt. Eine Überprüfung kann sich lohnen – und in manchen Fällen zu einer deutlichen finanziellen Entlastung führen.

Kontaktieren Sie uns jetzt unter 0177 755 55 60 oder info@m-gampper.com, um Ihre Versicherung prüfen zu lassen!.

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