Erbrechtliche Fragen und ihre Antworten
Rechtsanwältin Gabriele Schmidt Fachanwältin für Arbeitsrecht und Erbrecht, Zertifizierte Mediatorin
gs. Niemand beschäftigt sich gern mit seinem eigenen Ende und doch gibt es gute Gründe, es zu tun. Regelt man sein Erbe nach dem eigenen Tod nicht, so tritt die gesetzliche Erbfolge ein und es gilt, was der Gesetzgeber für richtig hält.
Soll die Erbfolge individuell gestaltet werden, dann ist das nur über ein wirksames Testament möglich. Es hilft, einen Erbstreit zu vermeiden, indem es klare Anordnungen enthält, die die Hinterbliebenen zu beachten haben. Die Erbauseinandersetzung, d.h. die Aufteilung des Nachlasses ist so vorgegeben, dass niemand auf die Idee käme, ein Gericht zur streitigen Klärung heranzuziehen.
Das Testament kann handschriftlich verfaßt oder notariell aufgesetzt werden, beide Formen sind gleichermaßen wirksam. Inhaltlich bestimmt es den oder die Erben, kann Auflagen und Vermächtnisse enthalten und einen Testamentsvollstrecker zur Umsetzung des Testaments einsetzen.
Als Vermächtnis wird die Schenkung auf den Todesfall bezeichnet. Mit einem Vermächtnis kann man bestimmte Gegenstände des Nachlasses wie z.B. wertvolle Möbel, Bilder, Schmuckstücke, Werkzeuge, Urlaubserinnerungen oder Musikinstrumente bestimmten, auch familienfremden Personen zukommen lassen. Die so Begünstigten entscheiden selbst, ob sie das Vermächtnis annehmen und haben möchten oder nicht. Falls ja, müssen sie es vom Erben einfordern, der verpflichtet ist, das Vermächtnis zu erfüllen. Ansonsten müssen sie nichts tun.
Wichtig wird das Testament in besonderen Familiensituationen. Ist z.B. ein Kind vorhanden, das schwer krank ist und im Erbfall, wenn beide Eltern nicht mehr da sind, versorgt werden muss, braucht man eine konkrete Testamentsgestaltung. In der Patchwork-Situation mit z.B. verschiedenen Kindern aus verschiedenen Beziehungen sollte ebenfalls klar geregelt sein, wie es sich mit der Erbfolge verhält.
Ein anderer Gesichtspunkt ist die Frage nach der erbschaftssteuerlichen Behandlung des Nachlasses.
Es ist also durchaus sinnvoll, sich über seine Nachfolge und die Regelung des Nachlasses rechtzeitig Gedanken zu machen und diese erbrechtlich individuell zu gestalten.