Frühjahrsputz im Herbst
Forstwirtschaftsmeister Uwe Kaißer
hs. Was für den Haushalt das Frühjahr ist, ist für den Garten der Herbst: Die Zeit, um richtig aufzuräumen und durchzuputzen.
Vor allem kann man Bäume fällen sowie Hecken und Sträucher zurückschneiden. Vom 1. März bis zum 30. September ist das laut Bundesnaturschutzgesetz im Garten ja nicht erlaubt. Denn in diesen Monaten ziehen die Vögel in den Bäumen und Büschen ihre Kinder auf. Und dabei wollen sie nicht gestört werden.
Doch ab 1. Oktober können Sie richtig für Ordnung sorgen im Garten. Forstwirtschaftsmeister Uwe Kaißer hilft Ihnen gerne dabei. Sein mit eigenem Maschinen- und Fuhrpark ausgestattetes Unternehmen "Rund um den grünen Bereich" übernimmt alle anfallenden Arbeiten im forstlichen Bereich sowie in der Baum-, Garten- und Gehölzpflege. Zu den Leistungen gehören:
- Baumpflege,
- Forstarbeiten,
- Hecken- und Zierbaumschnitt,
- Mulch- und Mäharbeiten,
- Neuanpflanzung,
- Problembaumfällung auch mit Seilklettertechnik bzw. Hubarbeitsbühne,
- Rasenneuansaat/Verlegung von Rollrasen,
- Rodung,
- Sicht- und Lärmschutz,
- Wurzelstockentfernung
- und - natürlich ganz wichtig - die Entsorgung des anfallenden Grüngutes.
Strobel Energieberatung: Ihr Partner für eine nachhaltige Zukunft.
Michael Strobel, Energieberatung Strobel