Wenn Rentner Angehörige pflegen
Rentenberater Siegfried Sommer
sis. Man muss nichts mehr tun, um ein Ziel zu erreichen, wenn man es schon erreicht hat. Diese Logik gilt auch für die Rentner, welche die Regelaltersgrenze überschritten haben. Sie brauchen für ihre Rente keine Beiträge mehr zu bezahlen, sprich: Sie sind versicherungsfrei.
Das ist im Normalfall erfreulich, kann aber für denjenigen lästig werden, der ehrenamtlich - also ohne Vergütung - Angehörige pflegt. Denn eigentlich würde die Pflegeversicherung unter bestimmten Voraussetzungen für ihn Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. So erhielte er künftig eine etwas höhere Rente.
Doch das tut die Pflegekasse nicht, wenn er schon die Regelaltersgrenze erreicht hat. Denn dann sind - so die eingangs geschilderte Logik - Beitragszahlungen ja unnötig.
Es gibt jedoch in solchen Fällen eine Möglichkeit, doch in den Genuss der Beiträge durch die Pflegekasse zu kommen: Man verzichtet auf einen Teil seiner Rente. Dieser Verzicht muss nicht allzu üppig sein, es genügen schon 0,01%. Übrig bleibt dann immer noch eine sogenannte Teilrente von 99,99% - die Pflegeversicherung leistet nun fleißig Rentenbeiträge. Und wenn die Teilrente nicht mehr nötig ist, weil der Angehörige etwa ins Pflegeheim kommt? Man kann jederzeit - also auch in diesem Fall - zu Monatsbeginn wieder in die Vollrente wechseln.








