Herbst = Aufräumzeit
Forstwirtschaftsmeister Uwe Kaißer
hs. Der 30. September stellt ein wichtiges Datum für Gartenbesitzer dar. Das liegt nicht daran, dass es sich um den Tag des Übersetzens handelt. Vielmehr endet mit dem September die jedes Jahr seit 1. März laufende Vogelschutzzeit. In diesen Monaten ziehen die Vögel in den Bäumen und Hecken ihren Nachwuchs auf. Währenddessen darf man in seinem Garten weder Bäume fällen noch Hecken oder sonstige Gehölze stark zurückschneiden
Vom 1. Oktober bis Ende Februar ist das hingegen erlaubt - und oft auch nötig, damit der Garten wieder ordentlich aussieht. Forstwirtschaftsmeister Uwe Kaißer übernimmt solche Arbeiten gerne für Sie. Er ist auch Experte für das Fällen von Problembäumen und kann mit seiner Wurzelstockfräse die abgesägten Stumpen oder Wurzelstücke bis ca. 30 Zentimeter unter der Oberfläche entfernen. Den Herbst und Winter über können sie Ihren Garten in Form bringen zu lassen. Die Vogelschutzzeit beginnt wieder am 1. März - übrigens am Welttag des Kompliments.
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