Patientenverfügung & Co.
Dieter Bonaita, Dieter Bonaita & Kollegen
Was sollte jeder Bürger ab 18 Jahren haben? Eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht.
Mit einer Patientenverfügung können Menschen konkret festlegen, welche medizinische Behandlung sie wünschen, wenn sie selbst nicht entscheidungsfähig sind. So können sie beispielsweise regeln, ob sie im Falle eines irreparablen Komas künstlich beatmet werden wollen.
In einer Vorsorgevollmacht hingegen lässt sich festschreiben, welche Aufgaben eine bestimmte Person im Falle einer Notlage erledigen soll: Wer darf auf das Vermögen zugreifen, wer Post oder Briefe annehmen oder einfach nur Rechnungen bezahlen? Wer darf Entscheidungen über lebensverlängernde Maßnahmen treffen etc.?
Viele Bürger gehen davon aus, dass automatisch der Ehegatte, Partner oder die Angehörigen entscheiden dürfen. Doch weit gefehlt! Fehlen Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht, wird im Ernstfall gerichtlich ein Betreuer ernannt.
In beiden Dokumenten trifft man weitreichende Entscheidungen. Experten raten deshalb davon ab, die Texte aus dem Internet herunterzuladen. Sie sollten juristisch „wasserdicht“ sein. Aber guter (Juristen-)Rat ist teuer. Mehrere Hundert Euro an Gebühren pro Dokument sind keine Seltenheit und müssen vom Bürger aus eigener Tasche bezahlt werden. Doch zwischenzeitlich gibt es auch bei Rechtschutzversicherungen Tarife, die diese Kosten übernehmen.
Sprechen Sie uns an. Wir informieren Sie sehr gerne zu diesen Themen.
Dieter Bonaita & Kollegen
Neue Straße 3, 89077 Ulm
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