Abfindung in die Rente
Tipps Rentenberater Siegfried Sommer
hs. Wer seinen Arbeitsplatz verliert, erhält oft vom Arbeitgeber eine Abfindung. Lohnt es sich, dieses finanzielle Trostpflaster ganz oder teilweise in die Rentenversicherung einzubezahlen?
Höhere Rente
Möglich wäre das gemäß § 187 a Sozialgesetzbuch (SGB) VI: Geht man nämlich vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze in den Ruhestand, dann wird die Rente gekürzt um bis zu 14,4%. § 187 a SGB VI erlaubt nun freiwillige Einmalzahlungen, um diese Rentenabschläge auszugleichen oder zumindest abzumildern.
Dafür kann man bei der Rentenversicherung über das Formular V0210 Auskunft darüber beantragen, wie hoch der Ausgleichsbetrag ist, also derjenige Betrag, welcher den Rentenabschlag vollständig vermeiden würde.
Manche angehenden Senioren leisten übrigens eine Einmalzahlung und beginnen die Rente trotzdem nicht vorzeitig, sondern arbeiten bis zur regulären Altersgrenze weiter. In solchen Fällen wird der zu viel bezahlte Beitrag nicht zurück überwiesen. Er bleibt vielmehr bei der Versicherung und erhöht entsprechend die spätere Monatsrente.
Zuschuss für privat oder freiwillig Krankenversicherte
Einen weiteren Vorteil verschaffen die Einmalzahlungen denjenigen Rentnern, welche privat krankenversichert sind oder freiwillig einer gesetzlichen Krankenkasse angehören. Sie erhalten nämlich auf Antrag von der Rentenversicherung einen Zuschuss zu ihren Krankenversicherungsbeiträgen. Dieser Zuschuss hängt auch von der Höhe der Rente ab und steigt damit, wenn diese sich durch Einmalzahlungen erhöht.
Weniger Steuern
Mit der Abfindung die Rente aufzubessern, kann Einkommenssteuer sparen. Denn grundsätzlich müssen Abfindungen vom Arbeitnehmer versteuert werden.
Soweit sie jedoch der Arbeitgeber direkt an die Deutsche Rentenversicherung überweist, um damit Rentenkürzungen zu vermeiden, bleiben sie steuerfrei - jedoch nur bis zur Hälfte des oben genannten Ausgleichsbetrages.
Soweit der Arbeitnehmer die Abfindung an die Rentenkasse zahlt, kann er diesen Betrag unter Umständen als sogenannte Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Das dürfte für ihn dann sehr rentabel sein, wenn er ein gutes Einkommen hatte und damit einem höheren Steuersatz unterliegt
Dies alles klingt ziemlich kompliziert - und ist es auch. Deswegen lohnt es sich, den Rat eines Rentenberaters und Steuerberaters einzuholen.
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