Ausgabe vom 14. September 2019 - Expertenrat

Versorgungsausgleich aufheben

Tipps von Rentenberater Siegfried Sommer

hs./sis. Lässt sich ein Ehepaar scheiden, so teilt das Familiengericht die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche - die sogenannten Versorgungswartschaften -  je zur Hälfte auf beide Partner auf. Ein solcher Versorgungsausgleich findet nur dann nicht statt, wenn die Eheleute einvernehmlich auf ihn verzichten oder weniger als drei Jahre miteinander verheiratet waren.

Was geschieht, wenn der Versorgungsausgleich gerichtlich beschlossen wurde und sich in der Zeit danach die Verhältnisse erheblich ändern? Dann kann unter Umständen einer der früheren Eheleute verlangen, dass der Versorgungsausgleich auch geändert wird. Beim Tod des Ex-Partners hat der Gesetzgeber dafür sogar eine einfaches Verfahren vorgesehen: War der oder die Verstorbene nicht länger als 36 Monate in Rente, kann man beim Versorgungsträger - also bei der Rentenversicherung - eine Änderung beantragen. Die Neuberechnung greift aber erst ab dem Zeitpunkt des Antrags und nicht rückwirkend ab dem Todesdatum.
Vor einiger Zeit kam ein Mann zu mir und klagte mir sein Leid: Seine Rente wurde monatlich um einen Versorgungsausgleich von etwa 500 € gekürzt. Nach dem Tod seiner ehemaligen Frau in 2013 hatte er bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt, dass dieser Versorgungsausgleich geändert wird beziehungsweise komplett entfällt. Da die Exfrau aber schon mehr als 36 Monate lang Rente bezogen hatte, lehnte die Rentenversicherung (korrekterweise) den Antrag ab. Gegen dieses vermeintliche Unrecht wehrte sich der Ehemann vor dem für die Rentenversicherungsanstalt zuständigen Sozialgericht. Er verlor in zwei Instanzen.

Ich erklärte ihm, dass er vor dem falschen Gericht geklagt hatte, und empfahl ihm einfach ein anderes Gericht, nämlich das Familiengericht. Denn das von dem Ehemann gewählte vereinfachte Antragsverfahren vor der Rentenversicherung erforderte eine in seinem Falle eben nicht erfüllte Bedingung - maximal 36 Monate Rentenbezug der Verstorbenen. Daneben gibt es aber ein reguläres Verfahren, und zwar vor dem Familiengericht. Es stellt auch einige Voraussetzungen. Doch diese waren bei meinem Mandanten erfüllt.
Ich stellte deshalb im Oktober 2018 einen Abänderungsantrag beim Familiengericht. Die Rentenversicherung weigerte sich daraufhin, die erforderliche Rentenauskunft zu erteilen. Nachdem ich einen Schriftsatz an das Familiengericht geschickt hatte, tat sie es dann doch. Im Juli 2019 schrieb nun das Familiengericht, dass die frühere Entscheidung abzuändern sei und ein Versorgungsausgleich insgesamt nicht stattfindet. Mit anderen Worten: Die Rente meines Mandanten wird sich nun monatlich um 500 € erhöhen, und er erhält eine Nachzahlung von ungefähr 6.000 €.

Gerne gebe ich Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung, ob sich auch in Ihrem Fall ein Abänderungsantrag beim Familiengericht lohnt.

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