Pflegegrad abgelehnt?
Tipps von Rentenberater Siegfried Sommer
sis. Jeder dritte Bescheid der Pflegekasse bezüglich Feststellung eines Pflegegrades dürfte fehlerhaft sein. Widersprüche gegen eine Pflegegrad-Einstufung sind in jedem zweiten Fall erfolgreich. Wurde der Widerspruch abgelehnt, ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage einzureichen. Rentenberater Sommer hilft Ihnen gerne im Klageverfahren. Soweit eine Rechtsschutzversicherung besteht, übernimmt diese die Verfahrens- und Termingebühren mit Ausnahme des Selbstbehaltes.
Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 können anstelle der häuslichen Pflegehilfe ein Pflegegeld beantragen. Dieses beträgt je Kalendermonat 316 € (bei Pflegegrad 2), 546 € (bei 3), 728 € (4) oder 901 € (5).
Pflegeversicherte mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf Pflege durch Angehörige oder auf Pflegesachleistungen bei der Versorgung durch einen professionellen ambulanten Pflegedienst. Sie erhalten von der zuständigen Pflegekasse aber 125 Euro pro Monat für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen.
Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) beurteilt, welcher Pflegegrad anzuwenden ist. Klagt man dagegen, so helfen Nachweise wie Pflegetagebuch, Pflegedokumentation und mündliche Aussagen etwa von Pflegepersonal.