Werden Sie 99 % Teilrentner?
Tipps von Rentenberater Siegfried Sommer
hs. Wer Angehörige pflegt, braucht dafür viel Zeit - Zeit, die ihm in der Regel nicht vergütet wird. Würde er sie stattdessen nutzen, um Geld zu verdienen, könnte er davon auch Rentenbeiträge bezahlen und damit seine Altersversorgung aufbessern.
Seit 1995 werden solche Einbußen ausgeglichen: Wer jemanden ehrenamtlich pflegt, erwirbt dadurch unter bestimmten Voraussetzungen Rentenansprüche. Ihre Höhe hängt insbesondere ab vom Umfang der Pflege und vom Pflegegrad der betreuten Person.
Gilt das auch für ehrenamtlich pflegende Rentner? Ja, aber nur in zwei Fällen:
1. Der Rentner - oder natürlich die Rentnerin - hat die gesetzliche Regelaltersgrenze von etwa 67 Jahren noch nicht erreicht.
2. Er hat sie zwar überschritten, bezieht aber keine vollständige Rente. Man spricht dann vom Teilrentner, weil er nur einen Teil seiner aktuellen Rente beansprucht und auf den Rest verzichtet. Dabei genügt es schon, wenn er sich nur 1 % weniger auszahlen lässt, als ihm momentan zusteht. Und er muss darauf nicht dauerhaft verzichten, sondern nur solange, wie er ehrenamtlich pflegt und damit seine künftigen Rentenansprüche aufbessert.
Als unabhängiger Rentenberater ermittle ich gerne, ob sich für Sie eine Karriere zum 99 % Teilrentner lohnt.
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