Verhaltensregeln am Unfallort
Fachanwalt Jürgen Rechenberger in der Kanzlei Kellner & Kollegen
jr. Wer als Teilnehmer am Straßenverkehr einen Verkehrsunfall verursacht und dabei einem anderen einen Schaden (Personen- oder Sachschaden) zufügt, ist selbstverständlich verpflichtet, zumindest seinem Unfallgegner Personalien und am besten auch die Daten des Fahrzeugversicherers auszuhändigen. Dies ist wohl allgemein bekannt und bedarf keiner besonderen Erwähnung.
Ein Fremdschaden kann bereits in einer beschädigten Leitplanke zu sehen sein. Auch in einem solchen Fall ist der Unfallverursacher gut beraten, wenn er sofort die Polizei verständigt, um sich nicht später dem Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort auszusetzen. Weniger bekannt ist, dass auch bei einem Unfall mit ausschließlich eigenem Schaden die Polizei verständigt werden sollte, um nicht später erhebliche finanzielle Nachteile zu erleiden.
So erging es beispielsweise einem Mandanten, der auf der Autobahn mit einem auf die Fahrbahn laufenden Reh kollidierte, was zu einem Schaden an seinem Fahrzeug in Höhe von rund 13.000 Euro führte. Das Reh war am Unfallort nicht mehr aufzufinden und daher entschloss sich der Mandant (auch noch unter der Einwirkung des Ereignisses stehend), zunächst noch eine Stunde bis an seinen Wohnort zu fahren, um dann von dort aus die Polizei und auch die Kaskoversicherung seines Fahrzeugs zu informieren.
Ein verhängnisvoller Fehler, wie sich später zeigen sollte. Der Kaskoversicherer lehnte mit Hinweis auf die Versicherungsbedingungen jegliche Leistung ab. Die Rechtsprechung bestätigt diese Haltung des Versicherers. Der Unfallbeteiligte habe unverzüglich Feststellungen zum Unfallhergang zu ermöglichen. Dieser Verpflichtung entspricht er nur dann, wenn er die Polizei sofort verständigt. Fährt er dagegen weg, verstößt er zumindest grob fahrlässig gegen seine versicherungsvertraglichen Pflichten. Der Mandant bleibt daher schlicht auf seinem Schaden sitzen. Es kann daher jedem Verkehrsteilnehmer nur dringend geraten werden, sich bei einem Unfall unmittelbar mit der nächsten Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen.
Die Dekoration für den Tag Ihres Lebens
Alexander Schmucker, Dekomoments - Dekoverleih und Dekoservice