Ausgabe vom 25. April 2025 - Expertenrat

Die unauffindbaren Unfallschäden

Unalltägliche Alltagsgeschichten

hs. Das Autofahrerleben eines älteren Herrn war geprägt von einer flexiblen Anwendung der Verkehrsregeln. Deswegen hatte jener Polizist vollkommen recht, der ihm vor einigen Jahren sagte: “Auch Sie sollten die Verkehrsregeln kennen!”

Der Autofahrer wollte sich schon korrekt verhalten - wenn es die knappe Zeit erlaubt. Diese Haltung wurde des Öfteren deutlich beim Einparken. Denn in Zeiten allgemeinen Parkplatzmangels nutzte unser Mann jede Parklücke, auch wenn sein Auto nicht so richtig reinpasste. So kam es hin und wieder vor, dass er bei dem vor oder hinter ihm stehenden Wagen anstieß. Das zu ignorieren, wäre unkorrekt.

Der Mann stieg deshalb aus, um den Schaden zu begutachten. Und was sah er? Nichts. Doch sicherheitshalber wollte er den Vorgang melden.

Andererseits hatte er keine Lust, womöglich stundenlang bei Wind und Wetter zu warten, bis der Besitzer zu seinem Wagen zurückkehrt. Deshalb klemmte er ihm unter den Scheibenwischer einen Zettel mit seinen Kontaktdaten und der Information, er sei an den parkenden Wagen gefahren, habe aber keinen Schaden entdeckt. "Ich auch nicht", lautete dann nach kurzer Zeit die ehrliche Antwort des "Unfallgegners". Der Vorgang war erledigt und unser Autofahrer in seinem Glauben an das Gute im Menschen bestärkt.

Beim nächsten Mal, als er wieder einen unauffindbaren Schaden verursachte, informierte er auch die Polizei - telefonisch, nach ein oder zwei Tagen, als er etwas mehr Zeit hatte. Der aufnehmende Polizist stöhnte laut auf, als er hörte, wie lange der Vorfall zurücklag, und erklärte, dass man diesen sofort hätte melden müssen, damit keine Fahrerflucht vorliegt. Der Vorwurf könne aber fallengelassen werden, wenn es keinen Schaden gebe - was später der Besitzer des angefahrenen Wagens bestätigte.

Das nächste Mal rief unser Autofahrer sofort die Polizei an. "Wo stehen Sie?", fragte der Beamte. "Wieso stehen, ich bin doch schon wieder unterwegs. Hätte ich denn auf Sie warten sollen?" "Ja natürlich," sagte der Polizist, "bis wir den Vorgang aufgenommen haben." Doch auch diesmal ging die Sache mangels Unfallschaden glimpflich aus.

Und dann berührte eines Abends unser kontaktfreudig einparkender Herr beim Aussteigen mit seiner Türe einen neben ihm parkenden edlen Mercedes. Er sah mal wieder keinen Schaden und rief sicherheitshalber trotzdem die Polizei.

Ein junger Polizist und eine junge Polizistin - beide sehr freundlich - kamen, sahen auch nichts, stellten fest, dass der Mercedesbesitzer in der Nähe wohnte, und holten ihn her. Der fand auch keinen Schaden.

Doch einige Tage später meldete sich der Mercedesbesitzer beziehungsweise dessen Schwiegervater: Es lägen doch Kratzer vor, ein Schadensgutachten oder erhebliche Ausgleichszahlungen seien nötig.

Die Polizistin ließ daraufhin die Autos nochmals ins Revier kommen, untersuchte sie und bewies, dass keiner der Kratzer am Mercedes von der Türe des neben ihm stehenden Autos stammen kann. Daraufhin war von den Vorwürfen nichts mehr zu hören.

Unser Autofahrer hat inzwischen zwei Dinge gelernt:

  1. Rufe in solchen Fällen immer die Polizei als Dein Freund und Helfer!
  2. Wähle nur Parklücken, in die Du auch reinpasst!

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