Freiwillig, auf Antrag oder pflichtversichert?
Rentenberater Siegfried Sommer
sis. Kann man freiwillig zu etwas verpflichtet sein? Bei Selbständigen ist das Paradoxon möglich, zumindest in der Rentenversicherung. Ihr können sie auf drei Wegen angehören:
1. Sie sind aufgrund ihrer Tätigkeit automatisch, also kraft Gesetzes, versichert. Eine solche Pflichtmitgliedschaft gilt beispielsweise für selbständige Hebammen oder für Gewerbetreibende in Handwerksbetrieben, sofern sie in der Handwerksrolle eingetragen sind.
2. Andere selbständig Tätige können unter Umständen den Antrag stellen - also sich freiwillig dafür entscheiden -, Pflichtmitglied zu werden. Dafür müssen sie mehr als nur vorübergehend selbständig tätig sein und ihre Versicherungspflicht innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit beantragen.
3. Selbständige, die weder aus dem ersten oder zweiten Grunde der Rentenversicherung angehören, können ihr als freiwilliges Mitglied beitreten.
Was ist der Unterschied zwischen freiwilligen Beiträgen und Pflichtbeiträgen für Selbständige in die gesetzliche Rentenversicherung?
Freiwillige Beiträge kann ein Versicherter in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, solange parallel keine Pflichtbeiträge eingezahlt werden. Die freiwilligen Beiträge dienen der Anwartschaft auf eine vorgezogene Altersrente, für die eine Wartezeit von 35 Jahren erforderlich sind.
Freiwillige Beiträge können zwischen Mindestbeitrag von 103,42 € und Höchstbeitrag von 1497,30 € eingezahlt werden. Während eines Kalenderjahres kann die Beitragshöhe nicht abgeändert werden.
Allerdings lässt sich durch freiwillige Beiträge grundsätzlich keine Anwartschaft auf eine Rente wegen Erwerbsminderung aufbauen.
Im Unterschied zu den freiwilligen Beiträgen kann durch die Antragspflichtversicherung für Selbständige eine Anwartschaft auf eine Erwerbsminderungsente aufrechterhalten werden. Meine Empfehlung für Selbständige wäre eine Pflichtversicherung für Selbständige. Sie sollten immer einen Rentenberater aufsuchen, um eine nachhaltige Rentenanwartschaft aufzubauen.






