Ausgabe vom 14. Februar 2025 - Expertenrat

Grundrentenzeiten

Rentenberater Siegfried Sommer

hs. Lange gearbeitet und einbezahlt - trotzdem wenig Rente: So kann es Menschen ergehen, die unterdurchschnittlich verdient haben. Deswegen erhalten sie einen besonderen Zuschlag, den Grundrentenzuschlag, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Wer dafür in Betracht kommt, kann schon vor Rentenbeginn mit einem unabhängigen Rentenberater klären, ob er alle Bedingungen erfüllt oder was sich dafür noch tun lässt.

So muss er mindestens 33 Jahre an Grundrentenzeiten vorweisen, also an sozialversicherungspflichtiger Tätigkeit, Kindererziehung oder Pflege. Hapert es daran, empfiehlt es sich eventuell, erst später in Rente zu gehen und beispielsweise ein oder zwei Jahre länger zu arbeiten.

Nicht zu den Grundrentenzeiten gehören auch Jahre und Monate, in denen man freiwillig Rentenbeiträge einzahlt. Das machen oft solche Selbständige, die nicht - wie etwa Handwerker - verpflichtet sind, der gesetzlichen Rentenversicherung beizutreten. Sie können aber auch in den ersten 5 Jahren ihrer Tätigkeit beantragen, als Pflichtmitglied der Rentenversicherung anzugehören. Dann erhöhen ihre Beiträge die begehrten Grundrentenzeiten.

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