Ausgabe vom 23. November 2024 - Expertenrat

Wenn man den Ernstfall regelt, verliert er an Schrecken

Gesundheitliche Versorgungsplanung beim SeniorenWohnen Ludwigsfeld

Ein Lehrer erzählte seinen Schülern und Schülerinnen gerne von einem Traum, den er einmal hatte: Er geht als Junge einen Weg entlang. Da sieht er vor sich einen riesigen, knurrenden und zähnefletschenden Hund. Der Junge fürchtet sich natürlich, hat aber keine andere Möglichkeit, als diesen Weg zu nehmen. Also fasst er sich ein Herz und geht weiter. Und mit jedem Schritt wird der Hund kleiner und kleiner und kleiner... Was der Lehrer seinen Schülern vermitteln wollte, erlebt Marlies Noll in ihrer täglichen Arbeit. Als Beraterin für Gesundheitliche Versorgungsplanung - GVP-Beraterin - im SeniorenWohnen Ludwigsfeld hilft sie älteren Menschen, für den Fall vorzusorgen, dass sie selbst nicht mehr entscheiden und handeln können. Und je besser sich die Senioren - und natürlich Seniorinnen - auf diese nicht gerade erfreuliche Situation vorbereitet haben, desto mehr macht sich bei ihnen Ruhe und Zuversicht breit.

hs. Seit Oktober 2024 ist Marlies Noll als Palliativfachkraft und GVP-Beraterin beim SeniorenWohnen Ludwigsfeld tätig.

Palliativpflege
Die Palliativversorgung sorgt sich um Menschen, die unheilbar schwerst erkrankt sind oder im Sterben liegen. Sie will ihnen das Leben beziehungsweise ihre letzten Tage erleichtern. Dazu gehört es, die Patienten zu pflegen, ihre Schmerzen zu lindern und sie auch durch Gespräche zu begleiten. Die gelernte Krankenschwester Marlies Noll hat sich zur zertifizierten Palliativfachkraft weitergebildet und jahrelang in diesem Bereich gearbeitet.

Gesundheitliche Versorgungsplanung
Der Schwerpunkt ihrer Arbeit liegt jedoch in der Gesundheitlichen Versorgungsplanung (GVP). Auch hierin hat sie eine Ausbildung durchlaufen.
Was ist nun ihre Aufgabe als GVP-Beraterin? Sie hilft Senioren, ihren letzten Lebensabschnitt vorzubereiten, genauer gesagt: die Zeit, in der sie nicht mehr imstande sind, selbst zu entscheiden. So lässt sich beispielsweise rechtzeitig festlegen, welche lebenserhaltende Maßnahmen gewünscht sind, wer die finanziellen Angelegenheiten regelt oder wie das Hab und Gut später vererbt werden soll.

Wie sieht nun der Arbeitstag von Marlies Noll aus? Sitzt sie eifrig Vollmachten ausfüllend in ihrem Büro, während sich davor Schlangen beratungsinteressierter Senioren bilden? Ganz im Gegenteil, erklärt sie: Zum einen erfordern ihre Beratungsgespräche Zeit und Sorgfalt. Deswegen führt sie nur zwei davon am Tag. Zum anderen muss sie viele Bewohner erst davon überzeugen, das kostenlose und freiwillige Gesprächsangebot zu nutzen. Häufig erklären sie, es nicht zu benötigen. Oft schrecken sie wohl insgeheim davor zurück, das unangenehme Thema anzugehen. Dabei lohnt sich dieser Schritt sehr.
Denn die GVP-Beraterin zeigt den Senioren - und auf Wunsch den Angehörigen und Bevollmächtigten - viele Möglichkeiten auf, sich für den Ernstfall gut zu wappnen:

Patientenverfügung
Die Patientenverfügung bildet sozusagen die Regieanweisung an Ärzte, Pflegekräfte und Einrichtungen wie das SeniorenWohnen Ludwigsfeld.
Die Patienten - oder Patientinnen - als "Regisseure" legen zunächst fest, in welchen Situationen ihre Anweisungen gelten sollen, beispielsweise wenn sie auch mit Unterstützung keine Nahrung natürlich zu sich nehmen können. Voraussetzung in allen Fällen ist, dass sie zu diesem Zeitpunkt ihren Willen nicht mehr bilden oder verständlich äußern können.

Im zweiten Schritt erklären sie, was in den beschriebenen Situationen geschehen soll, das heißt

  • welche Maßnahmen sie verlangen, etwa lindernde Pflege und Schmerzmittel,
  • und was sie verbieten, zum Beispiel lebensverlängernde Therapien.

Marlies Noll kann die Senioren beim Schreiben ihres "Drehbuches" praxisnah beraten, weil sie als Palliativfachkraft solche Situationen schon oft miterlebt hat.

Vorsorgevollmacht
Mit der Vorsorgevollmacht bevollmächtigt man vorsorglich eine Vertrauensperson, seine Angelegenheiten zu regeln, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist. Dabei lässt sich festlegen, für welche Angelegenheiten die Vollmacht gilt, welchen Umfang sie also hat. Sie sollte neben dem Vermögensbereich - etwa Banküberweisungen - auch gesundheitliche Belange abdecken. Das empfiehlt sich selbst dann, wenn eine Patientenverfügung vorliegt. Denn diese kann nie alle medizinischen Situationen berücksichtigen. In solchen unvorhergesehenen Fällen entscheidet nun die Vertrauensperson.

Ehegattennotvertretungsrecht
Seit dem 1. Januar 2023 dürfen Ehepartner auch ohne Vorsorgevollmacht für den anderen entscheiden, wenn dieser dazu außerstande ist. Das neue "Ehegattennotvertretungsrecht" erstreckt sich nur auf Gesundheitsbelange, ist auf sechs Monate befristet und gilt nicht, wenn die Eheleute getrennt leben.

Handeln beruhigt
Marlies Noll hat schon vielen zuerst zögerlichen Menschen dabei geholfen, für den wohl unerfreulichsten aller Fälle vorzusorgen. Und wenn sie dann Patientenverfügung und Vollmachten in der Tasche hatten, waren sie sehr beruhigt. Es bestätigte sich wieder der Traum des Lehrers, dass man auf Furchterregendes nur zugehen muss, damit es immer kleiner und kleiner und kleiner wird.

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