Grundrentenzuschlag planen
Rentenberater Siegfried Sommer
hs. "Warum erhalte ich keinen Grundrentenzuschlag?" Mit dieser Frage kommen viele Menschen zu mir. Der Zuschlag steht ja Rentnern und Rentnerinnen zu, die lange gearbeitet haben, dabei unterdurchschnittlich verdienten und deswegen eine sehr niedrige Rente bekämen. Meine Mandanten legen mir nun erstaunt Rentenbescheide vor, in dem die Rente zunächst um einen Zuschlag erhöht und am Schluss in gleicher Höhe vermindert wird.
Was steckt dahinter? Der Zuschlag ist an etliche Voraussetzungen geknüpft. Verfehlt man diese, dann wird er gekürzt oder ganz versagt. Deswegen empfiehlt es sich, schon einige Jahre vor Rentenbeginn mit einem unabhängigen Rentenberater zu klären, welche Voraussetzungen voraussichtlich nicht erfüllt sind und ob man daran noch etwas ändern kann.
Ein Beispiel: Um den Zuschlag zu erhalten, müssen Sie mindestens 33 Jahre an sogenannten Grundrentenzeiten vorweisen. Dazu gehören vor allem die Jahre und Monate sozialversicherungspflichtiger Tätigkeit sowie Kindererziehungs- oder Pflegezeiten. Nicht berücksichtigt werden Zeiten der Arbeitslosigkeit - es sei denn, Sie üben nebenbei eine sozialversicherungspflichtige geringfügige Beschäftigung aus. Wenn Sie also arbeitslos sind und voraussichtlich die 33 Jahre an Grundrentenzeiten nicht erreichen werden, können Sie dem womöglich abhelfen, indem Sie einen Minijob annehmen und sich damit bei der Sozialversicherung anmelden lassen.