Ausgabe vom 27. April 2024 - Expertenrat

Pflege von Angehörigen

Rentenberater Siegfried Sommer

sis. Wenn Sie Angehörige pflegen, tun Sie Gutes: für den Angehörigen und unter Umständen für Ihre eigene Rente. Falls Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, zahlt nämlich die Pflegeversicherung für Sie Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Dies führt dazu, dass Sie künftig eine etwas höhere Rente erhalten.

Was sind die Voraussetzungen?
1. Sie pflegen nicht erwerbsmäßig, verdienen also nichts damit. Vielmehr erbringen Sie die Pflegetätigkeit kostenlos, sprich: ehrenamtlich.
2. Sie pflegen eine Person, beispielsweise einen Angehörigen, mit einem Pflegegrad von 2 oder höher.
3. Sie üben die Pflege mindestens an 10 Stunden pro Woche aus, verteilt auf wenigstens 2 Tage je Woche.
4. Sie arbeiten neben der Pflege nicht mehr als 30 Stunden in der Woche.

Wie wirkt sich nun diese ehrenamtliche Pflege auf Ihre Rente aus? Das hängt zum einen vom Pflegegrad Ihres Angehörigen ab. Zum anderen spielt es eine Rolle, inwieweit Sie sich bei der Pflegetätigkeit unterstützen lassen durch einen Pflege- oder Betreuungsdienst oder eine Sozialstation. Dabei unterscheidet man in drei Stufen, je nachdem, ob Sie die Unterstützung gar nicht ("Pflegegeld"), teilweise ("Kombinationsleistung") oder vollständig ("Sachleistung") nutzen.

Wenn Sie beispielsweise Ihren Angehörigen das ganze Jahr 2024 über pflegen und er den Pflegegrad 2 hat, erhöht sich Ihre Monatsrente um 9,49 € (Pflegegeld), 8,07 €
(Kombinationsleistung) oder 6,65 € (Sachleistung).

Falls Sie dieses Modell nutzen wollen und schon die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben, müssen Sie eine Teilrente von 99,99% beantragen. Warum? Das erkläre ich Ihnen gerne persönlich.

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