Ausgabe vom 25. April 2020 - Expertenrat

7 x mehr dazu verdienen

Tipps von Rentenberater Siegfried Sommer

hs. Wer vorzeitig in den Ruhestand geht, kann nebenher nur begrenzt arbeiten und Geld verdienen, ohne dass ihm seine Rente gekürzt wird. Normalerweise gelten zwei Schranken:

  1. Die Hinzuverdienstgrenze von brutto 6.300 € pro Jahr und
  2. der sogenannte Hinzuverdienstdeckel. Dieser berechnet sich nach einer komplizierten Formel anhand des besten Einkommens der letzten 15 Jahre vor Rentenbeginn.

Nun werden während der Corona-Krise viele Ruheständler dringend benötigt, etwa als Pflegekräfte oder Ärzte. Deswegen hat der Gesetzgeber für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020 vorübergehend die Hinzuverdienstgrenze um das Siebenfache erhöht auf 44.590 € pro Jahr. Der Hinzuverdienstdeckel entfällt in 2020 ersatzlos.

Wer eine vorgezogene Altersrente von beispielsweise 1.000 € erhält, kann also in 2020 noch durchschnittlich ein Monats-Bruttogehalt von bis zu 3.715,83 € beziehen.

Die besseren Zuverdienstmöglichkeiten gelten jedoch nicht für Bezieher von Erwerbsminderungsrente. Sie unterliegen unverändert sowohl der Hinzuverdienstgrenze von 6.300 € als auch dem Hinzuverdienstdeckel.
Und was ist mit den „regulären“ Rentnern, welche also die sogenannte Regelaltersgrenze von derzeit 65 Jahren und 8 Monaten erreicht haben? Sie dürfen ohnehin unbegrenzt dazu verdienen und nach Herzenslust dort helfen, wo sie gebraucht werden.

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