Rente erhalten, ohne einbezahlt zu haben
Tipps von Rentenberater Siegfried Sommer
ss. Mitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung können Altersrente - die „Regelaltersrente“ - erhalten, soweit sie eine sogenannte Wartefrist von 60 Kalendermonaten erfüllt haben. Das heißt, sie müssen für mindestens 60 Kalendermonate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge geleistet haben. Wer jedoch Kinder erzogen hat, wird so behandelt, wie wenn er Beiträge bezahlt hätte. Ihm werden etliche Monate als Pflichtbeiträge gutgeschrieben, sofern er überwiegend für die Kindererziehung zuständig war. Für die Erziehung eines Kindes, das vor dem 1.1.1992 geboren wurde, bekamen die Mutter oder der Vater bislang zwölf Monate zuerkannt. Zum 1.7.2014 erhöhte der Gesetzgeber diesen Wert auf 24 Monate. Hat jemand also drei Kinder erzogen, werden ihm 3 x 24 = 72 Monate angerechnet. Er erfüllt damit die 60-monatige Wartefrist. Er kann später Altersrente beziehen, ohne dass er Beiträge zahlen musste.
Wurde ein Kind nach dem 1.1.1992 geboren, werden dem erziehenden Elternteil sogar 36 Monate gutgeschrieben. Hier wird bereits mit zwei Kindern - 2 x 36 = 72 Monate - die 60-monatige Wartefrist überschritten. Und was ist die Kindererziehung für die Rente wert? Für jedes Jahr der Kindererziehung, also für 12 Monate, erhöht sich die Monatsrente um den sogenannten aktuellen Rentenwert. Er beträgt für Rentner aus den alten Bundesländern 28,61 €. Ein vor 1.1.1992 geborenes Kind erhöht dann die Monatsrente um 24 Monate beziehungsweise 2 Jahre x 28,61 € = 57,22 €. Für ein danach geborenes Kind steigt die monatliche Rente um 36 Monate beziehungsweise 3 Jahre x 28,61 € = 85,83 €. Was bedeutet das für einen Elternteil, der entweder drei vor dem 1.1.1992 geborene Kinder oder zwei danach geborene Kinder erzogen hat? Wir hatten ja bereits berechnet, dass ihm dafür 72 Monate beziehungsweise 6 Jahre gutgeschrieben werden. Er erhält also monatlich eine Rente von 6 Jahre x 28,61 € = 171,66 €, ohne dass er dafür Beiträge bezahlen musste. Zu dieser „Mütterrente“ gibt es noch einiges zu beachten. Darüber berichten wir in der kommenden Ausgabe.