Ausgabe vom 18. September 2026 - Expertenrat

Unfall gehabt?

Bernd Kirsamer Sachverständigenbüro

Das sollten Geschädigte jetzt wissen.

sm. Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit – und plötzlich ist das eigene Fahrzeug durch ein anderes beschädigt. Wer unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wird, muss sich nicht allein auf die Einschätzung der gegnerischen Versicherung verlassen. Geschädigte haben grundsätzlich das Recht, einen neutralen Sachverständigen ihrer Wahl zu beauftragen. Bei einem unverschuldeten Unfall werden die Kosten für den unabhängigen Sachverständigen grundsätzlich von der gegnerischen Versicherung getragen.

Ein unabhängiges Gutachten dokumentiert unter anderem Schadenumfang, Reparaturkosten und weitere für die Schadenregulierung relevante Werte. Begutachtet werden Pkw, Motorräder, Wohnmobile, E-Bikes, Lkw sowie Traktoren, Landmaschinen und mobile Arbeitsmaschinen. 

Für Oldtimer und hochwertige Fahrzeuge werden durch uns professionelle Wertgutachten erstellt, die den Zustand und aktuellen Fahrzeugwert detailliert und nachvollziehbar dokumentieren.

Bei der ersten kostenfreien telefonischen Kontaktaufnahme wird zeitnah ein Termin vereinbart – auch gerne direkt bei Ihnen.

Unser Einsatzgebiet umfasst den gesamten Alb-Donau-Kreis, Neu-Ulm und von  Ulm über Leutkirch bis ins gesamte Allgäu.

Anzeige


Weitere Artikel

Sicherheit im Unternehmen

Samuel Kern, SECUMA Consulting GmbH

weiter lesen

Erbrechtliche Fragen und Antworten durch KI?

Rechtsanwältin Gabriele Schmidt, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Erbrecht, Zertifizierte Mediatorin

weiter lesen

Ihr inhabergeführtes IT-Systemhaus

Arnd Rößner, Gründer und CEO der CFB-IT GmbH

weiter lesen

Der etwas andere Rechtsanwalt...

Rechtsanwalt Frank Oliver Lehnert, LL.M.

weiter lesen