Ausgabe vom 16. September 2023 - Expertenrat

Renditeturbo für Architekten

Rentenberater Siegfried Sommer

hs. Das Alter verändert oft die Sicht aufs Leben. Baden-Württembergs selbständige Architekten - und natürlich Architektinnen - können ein Lied davon singen, und zwar anhand der banal klingenden Frage: Wo sollen sie ihre Altersversorgungsbeiträge bevorzugt einzahlen - in die gesetzliche Rente oder in das Versorgungswerk der Architektenkammer Baden-Württemberg?

Alle Architekten, die der Architektenkammer Baden-Württemberg angehören, sind bei deren Versorgungswerk pflichtversichert. Dafür müssen sie einen 18,6%igen Beitrag auf ihr Einkommen aus der beruflichen Tätigkeit bezahlen. Dabei wird unterstellt, dass ihr Berufseinkommen einer verbandseigenen Beitragsbemessungsgrenze von derzeit durchschnittlich 7.300 € im Monat entspricht. Deshalb entrichten sie gewöhnlich einen sogenannten Regelbeitrag von monatlich 1.357,80 € (7.300 € x 18,6%).

Wenn sie nachweisen, dass sie weniger verdienen, sinkt der Beitrag entsprechend. Sie können aber auch freiwillig mehr einzahlen, jedoch höchstens nochmals 1.357,80 € pro Monat. Insgesamt entrichten sie dann das Doppelte des Regelbeitrages, nämlich 2.715,60 € im Monat.

Eigentlich sind die selbständigen Architekten auch Pflichtmitglieder in der gesetzlichen Rentenversicherung. Weil sie jedoch dem Versorgungswerk angehören, dürfen sie sich - bis auf wenige Ausnahmen - von der Mitgliedschaft in der Rentenversicherung befreien lassen. Tun sie das nicht und bezahlen sie somit Rentenversicherungsbeiträge, dann können sie in dieser Höhe ihre Beiträge an das Versorgungswerk kürzen.
Kurzum: Der selbständige Architekt hat die Möglichkeit, seine Beiträge zur Altersvorsorge eher in die gesetzliche Rente oder verstärkt in das Versorgungswerk zu investieren. Was lohnt sich mehr?
Die Antwort hängt vom Alter ab. Junge Architekten sollten unbedingt das Versorgungswerk bevorzugen. Dagegen wird ab dem 55. Lebensjahr die gesetzliche Rente zur vorteilhafteren Geldanlage.
Bei ihr spielt es nämlich keine Rolle, wie alt der Einzahlende ist - ein bestimmter Beitrag erhöht die künftige Rente stets in gleichem Ausmaß. Wer beispielsweise ein Jahr lang jeden Monat die oben genannten 1.357,80 € einzahlt, steigert seine künftige Monatsrente um 75,20 €.

Beim Versorgungswerk hingegen erhöhen Beiträge, die in jungen Jahren einbezahlt werden, die spätere Monatsrente deutlich stärker, als wenn man sie erst in fortgeschrittenem Alter entrichtet. Zahlt ein Architekt an 12 Monaten jeweils 1.357,80 € ins Versorgungswerk und ist er noch jünger als 30 Jahre, erhöht sich seine künftige Monatsrente um 149,36 €. Bei einem Alter zwischen 31 und 35 Jahren steigt die Monatsrente um 128,99 €. Hingegen wächst sie nur um 74,68 €, wenn der Einzahlende zwischen 56 und 60 Jahre alt ist. Ab diesem Lebensalter wird die gesetzliche Rente vorteilhafter. Doch bis dahin bildet das Versorgungswerk den Rententurbo.

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