Erbrechtliche Fragen und ihre Antworten
Rechtsanwältin Gabriele Schmidt Fachanwältin für Arbeitsrecht und Erbrecht, Zertifizierte Mediatorin
gs. Die Fragen rund ums „Erben“ werden mehr und das Internet ist eine große Informationsquelle zu diesem Thema. Wenn es aber um das Verstehen der grundsätzlichen Erbregelungen geht, ist der Gang zum Fachanwalt für Erbrecht unumgänglich. Hier wird die individuelle Situation in der Familie erörtert, sei es, dass es um die Bevollmächtigung im Falle einer schweren Erkrankung geht oder um die Gestaltung der Erbsituation, wenn man selbst nicht mehr da ist. Es gibt viele Gestaltungsmöglichkeiten, um die Erbfolge und die Verteilung eines Nachlasses so vorzugeben, dass die Hinterbliebenen nicht in einen Streit miteinander geraten.
Gibt es ein Testament, das Überraschungen enthält oder ist gar kein Testament vorhanden, ist guter Rat gefragt. Die Situation ist für die trauernden Angehörigen ohnehin schon belastend und ungewohnt. Hinzu kommen bürokratische Anforderungen, die man nicht kennt. Die Erbengemeinschaft ist dem hilflos ausgeliefert. Erbschein, Nachlassgericht, die Auflösung bzw. Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft, ggf. anfallende Erbschaftssteuer führen zur Verunsicherung. Was ist richtig oder falsch, was geht und was nicht? Auf dem Weg zur einvernehmlichen Auflösung der Erbengemeinschaft sind die Kombinationen fachlicher Beratung unter Zuhilfenahme der Mediationsmethoden sehr geeignet. Einen erbrechtlichen Streit vor Gericht auszufechten, sollte unbedingt vermieden werden, kostet dieser doch Zeit, Geld und viel Energie, die anders eingesetzt werden könnte. Den Ausgang eines solchen Verfahrens hat man im Gegensatz zur einvernehmlich erarbeiteten Regelung mit fachlicher Hilfe innerhalb der Mediation nur bedingt in der Hand.
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