Welcher Energieausweis für Ihr Gebäude?
Bernd Kuhn, Ingenieurbüro Bernd Kuhn GmbH in Ulm
Den durchschnittlichen Benzinverbrauch ihres Autos können viele Fahrer auf zwei Stellen hinter dem Komma nennen. Wie sieht es mit dem Energieverbrauch ihres Hauses aus? Diesen ermittelt der Energieausweis. Er ist in bestimmten Fällen sogar gesetzlich vorgeschrieben:
- Ein Gebäude wird neu errichtet,
- oder es wird umfassend saniert, und man führt dabei eine sogenannte energetische Gesamtbilanzierung nach EnEV durch.
- Ein Haus oder eine Wohnung wird verkauft
- oder neu vermietet.
Dabei gibt es zwei Arten von Energieausweisen:
- Der Verbrauchsausweis wertet die Energieabrechnungen der letzten drei bis fünf zusammenhängenden Jahre aus.
- Beim Bedarfsausweis untersucht der Gutachter das Gebäude vor Ort, seine Bauweise, Dämmung... Dies ist aufwendiger, führt aber zu aussagekräftigeren Ergebnissen. Außerdem gelten Sonderregelungen für Nichtwohngebäude.
Wann ist welche Art von Energieausweis vorgeschrieben?
Eigentümer von Wohngebäuden mit mehr als vier Wohneinheiten können zwischen beiden Ausweisarten wählen. Bei Wohngebäuden mit bis zu vier Wohneinheiten besteht ebenfalls Wahlfreiheit, wenn
- der Bauantrag für das Gebäude nach dem 1. November 1977 gestellt wurde
- oder – bei einem älteren Haus – schon bei der Baufertigstellung der energetische Standard der ersten Wärmeschutzverordnung 1977 eingehalten wurde,
- oder man das Haus nachträglich durch Modernisierungsmaßnahmen auf diesen Stand gebracht hat.
Wenn kein Wahlrecht besteht, bedeutet das: Bedarfsausweis. Er wird außerdem ausgestellt bei Neubauten und natürlich dann, wenn die für einen Verbrauchsausweis erforderlichen Energieabrechnungen nicht mehr vorliegen.

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