Heizungsaustausch und Sanierungsplan
Bernd Kuhn, Ingenieurbüro Bernd Kuhn GmbH in Ulm
hs. Sie wohnen in BadenWürttemberg und wollen Ihre Heizung austauschen? Und Ihr Wohnhaus wurde vor dem 1. Januar 2009 errichtet? Dann müssen Sie mit der neuen Anlage 15 % Ihrer Wärme durch erneuerbare Energien decken. Sie können aber diese Vorgabe abschwächen oder sogar vermeiden. Dafür müssen Sie nachweisen, dass Sie auf andere Weise - durch bestimmte Ersatzmaßnahmen - den CO2-Ausstoß senken. Das alles verlangt das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) des Landes Baden-Württemberg. Wie können Sie seine Bedingungen am besten erfüllen?
Heizen mit erneuerbaren Energien Als neue Heizquelle können Sie beispielsweise eine Holzzentralheizung oder eine Wärmepumpe wählen. Bevorzugen Sie hingegen eine Gas- oder Ölheizung, so müssen sie diese zu 10 % mit Biogas oder Bioöl befeuern und weitere Ersatzmaßnahmen nachweisen.
Ersatzmaßnahmen
Sie können belegen, dass Sie eine oder einige der im Gesetz genannten Ersatzmaßnahmen abgeschlossen haben, etwa das Dämmen der obersten Geschossdecke oder der Außenwände. Ein sogenannter Sanierungsfahrplan, in dem Sie auflisten, welche Ersatzmaßnahmen Sie künftig planen, bringt 5 % anteilige Erfüllung des EWärmeG. Eine Reihe weiterer Maßnahmen sind möglich. Diese sind aber individuell unter Beachtung Ihrer Gegebenheiten zu wählen, so dass es unumgänglich ist, einen Energieberater einzubinden. Wir beraten sie gerne zu diesen komplexen Regelungen und helfen Ihnen dabei, das EWärmeG zu erfüllen.

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