Ausgabe vom 30. April 2016 - Expertenrat

Was darf eine Beamtenwitwe verdienen?

Tipps vom Rentenberater Siegfried Sommer

Natürlich so viel, wie sie kann und will. Doch sie sollte sich beraten lassen, was davon angerechnet wird auf ihr Witwengeld. 

Die Witwe eines verstorbenen Landesbeamten erhält 60 Prozent der Versorgungsbezüge ihres Mannes, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Ihre Ehe wurde vor dem 1.1.2002 geschlossen 
  • und ihr Ehegatte war am 01.01.2002 bereits im Ruhestand, oder einer der Ehepartner ist vor dem 02.01.1962 geboren.

Womöglich bezieht die Witwe noch Erwerbseinkommen. Dann kann das Witwengeld gekürzt werden, wenn es zusammen mit dem Erwerbseinkommen die Höchstgrenze nach § 68 Abs. 2 Landesbeamtenversorgungsgesetz überschreitet. Diese Höchstgrenze richtet sich nach den bisherigen Bezügen des Verstorbenen. Angerechnet werden aber nur Erwerbseinkommen, also Einkünfte aus nichtselbständiger oder selbständiger Tätigkeit. Mieterlöse oder Zinserträge bleiben hier außen vor.

Hat die Beamtenwitwe ihre gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht, wird ihr sogar nur noch Erwerbseinkommen angerechnet, welches 

sie aus einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst bezieht. Die Einkommensanrechnung kennt ohnehin eine 

Grenze: Die Witwe darf auf jeden Fall 20 Prozent der Versorgungsbezüge ihres Mannes behalten.

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