Ausgabe vom 28. Februar 2015 - Expertenrat

Betriebsrente einmalig oder monatlich?

Tipps von Rentenberater Siegfried Sommer

Wer eine Betriebsrente vom Arbeitgeber oder einer Versicherung erhalten soll, kann sie sich sofort als einmaligen Kapitalbetrag oder in monatlichen Renten ausbezahlen lassen. Was ist günstiger? Die Antwort hängt auch von der gesetzlichen Krankenversicherung ab: Ruft man seine Ansprüche sofort oder in wenigen Jahresraten („Jahresscheiben“) ab, dann wird der gesamte Kapitalbetrag durch 120 Monate geteilt. Davon müssen dann gesetzlich Versicherte zehn Jahre lang jeden Monat den vollen Beitrag für die Kranken- und Pflegeversicherung bezahlen. Das sind derzeit ungefähr 18 Prozent. Was passiert hingegen, wenn man sich die Betriebsrente monatlich ausbezahlen lässt? Bei pflichtversicherten Rentnern werden alle Versorgungsbezüge, also auch die Betriebsrente, zusammengezählt. Sofern dieser Gesamtbetrag monatlich 141,75 € nicht überschreitet, ist er beitragsfrei. Liegt er darüber, sind Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zu bezahlen. Bei monatlicher Rentenzahlung fallen also womöglich keine Versicherungsbeiträge an.
Die meisten Versicherten - und viele Arbeitgeber - kennen solche Feinheiten nicht. Aber sie haben ja jemanden, der auch in sozialversicherungsrechtlichen Fragen nach der günstigsten Lösung sucht: den unabhängigen Rentenberater

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