Ausgabe vom 20. Februar 2021 - Sport & Bewegung

Trocken radeln im Platzregen

Mike Gerber, bikecenter-alb

hs. "Es gibt kein schlechtes Wetter, sondern nur falsche Kleidung". Dieses Sprichwort gilt auch für Fahrradfahrer. Ob es wie aus Kübeln schüttet oder schneit, man kann trocken und behaglich durch Wind und Wetter fahren. Möglich machen das die wasserdichten und atmungsaktiven dirtlej-Overalls, welche das bikecenter-alb anbietet. Wer etwa bei strömendem Regen im Anzug ins Geschäft radeln will, zieht einfach den dirtlej darüber. Im Büro angekommen, zieht er den Überanzug wieder aus und setzt sich mit Jackett und Krawatte an den Schreibtisch.

Die dirtlej-Einteiler sind wasserdicht und windabweisend mit verschweißten Nähten, versiegelten Reißverschlüssen und einer Wassersäule von 10.000 mm. Damit man in ihnen nicht ins Schwitzen kommt, verfügen sie über sechs großzügige Lufteinlässe und eine Atmungsaktivität von 10.000 g/m2/24h. Sie bestehen aus robustem, sehr gut verarbeitetem Material und lassen sich bei 30 Grad in der Waschmaschine waschen. Sie schützen nicht nur vor Regen und Schnee, sondern auch vor Schlamm und Dreck, der einem bei mancher Radtour entgegenspritzt.

Fahrrad-Leasing
Während der dirtlej hilft, mit dem Wetter klarzukommen, bietet das "Dienstfahrrad-Konzept" die Möglichkeit, die Steuerlast zu lindern: Dabei least der Arbeitgeber ein Fahrrad, das er seinem Mitarbeiter für geschäftliche und private Nutzung zur Verfügung stellt. Der Arbeitgeber bezahlt die monatlichen Leasingraten. Zieht er diese Raten dann vom Bruttogehalt des Mitarbeiters ab, handelt es sich um eine sogenannte Gehaltsumwandlung: Der Mitarbeiter erhält etwas weniger Gehalt und darf dafür das Fahrrad nutzen. Und wo liegt der Steuervorteil? Der Mitarbeiter muss nicht sein komplettes Gehalt versteuern, sondern nur den um die Leasingrate geminderten Rest. Für den auf die Leasingrate entfallenden Gehaltsanteil zahlt er geringere Abgaben. Es müssen nämlich pro Monat nur 0,25% des Fahrrad-Listenpreises versteuert werden.

Doch womöglich zahlt der Arbeitgeber die Leasingrate zusätzlich zum Gehalt, ohne dieses entsprechend zu kürzen. Dann muss der Arbeitnehmer für diese Leasingrate gar keine Steuern entrichten. Kurzum: Das bikecenter-alb berät Sie gerne, wie Sie nicht nur wind- und wassergeschützt, sondern auch steuergünstig Fahrrad fahren können.

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